Ungeeignetheit zum Führen von Kfz bei Fahrt unter Cannabiseinfluss

Wer gelegentlich Cannabis einnimmt und mindestens einmal ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt hat, ist in der Regel ohne weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf sein Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(Leitsatz OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.04.2017; Az.: 12 ME 49/17)