Welche Papiere muss der Fahrer eines Fahrzeugs immer mit dabei haben?

Bei einer Fahrzeugkontrolle muss der Fahrer eines Fahrzeugs nachweisen können, dass er berechtigt ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen und dass das von ihm genutzte Fahrzeug zur Teilnahme am Verkehr zugelassen ist.

Ein Fahrzeugführer muss daher immer seinen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit dabei haben. Anderenfalls handelt er ordnungswidrig, so dass ein Bußgeld gegen ihn verhängt werden kann. Kopien der Dokumente reichen nicht aus.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss nicht mitgeführt werden und sollte sich auch nicht im Auto befinden.