Brauche ich nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt?

Selbst wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten ist und die Verursachungsfrage geklärt sein sollte, ist es ratsam, die Unfallregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einem Rechtsanwalt zu übertragen.

Haftpflichtversicherer setzen sich nach einem Unfallereignis gerne schnell direkt mit dem Geschädigten in Verbindung und sichern die Abwicklung der Schadenregulierung zu, auch um zu verhindern, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

 

Der Geschädigte hat jedoch regelmäßig keine Kenntnis darüber, welche Schadenpositionen er nach einem Unfallereignis vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ersetzt verlangen kann. Wie sieht es z.B. mit einer Wertminderung beim verunfallten Fahrzeug aus? In welcher Höhe steht dem verletzten Geschädigten ein Schmerzensgeld zu? Erhält man Fahrtkosten und eine Kostenpauschale? etc.

 

Beispielsweise gibt es im Totalschadenfall mehrere von der Rechtsprechung entwickelte Abrechnungsmodelle, die es zu prüfen gilt, um für den Geschädigten die beste Lösung zu finden.

 

Es ist daher anzuraten, auch bei einer eindeutigen Verursachungsfrage einen Rechtsanwalt aus dem Gebiet des Verkehrsrechts mit der Abwicklung des Unfallschadens zu betrauen, da dieser umfassend die Ansprüche des Geschädigten prüfen und gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend machen kann.

 

Übrigens: die Kosten eines Rechtsanwalts, der die Unfallregulierung für den Geschädigten übernimmt, sind auch vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu tragen, da die Rechtsverfolgungskosten eine erstattungsfähige Schadenposition darstellen.

 

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