Amtsgericht Frankfurt: Drogenhandel in Mietwohnung ist Grund für fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Am 8.2.2019 wurden zwei Urteile des AG Frankfurt bekannt, in denen Klagen fristlos gekündigter Mieter gegen eine Wohnungsgesellschaft zurückgewiesen wurden. In einer Siedlung im Frankfurter Stadtteil Dornbusch hatte es mehrfach Polizeieinsätze gegeben, bei denen auch in den streitgegenständlichen Wohnungen große Mengen Rauschgift gefunden wurden. Die vermietende Wohngesellschaft kündigte daraufhin die Mietverhältnisse mit sofortiger Wirkung.

Das Amtsgericht entschied, dass strafrechtlich relevante Verhaltensweisen dann zur Kündigung führen können, wenn sie eine gewisse Außenwirkung hätten. Dies sei bei Handel mit Rauschgift aus der Wohnung heraus der Fall.

 

Ein solches Verhalten stelle eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Pflichten dar, weswegen dem Vermieter die Fortführung dieses Dauervertragsverhältnisses nicht weiter zugemutet werden könne. In solchen Fällen haftet der Mieter auch für das Verhalten von Mitbewohnern.

 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.