Gesetzesänderungen im straf- und verkehrsrechtlichen Bereich

Mit Wirkung vom 24.08.2017 traten im straf-/verkehrsrechtlichen Bereich einige Gesetzesänderungen in Kraft.

Wesentliche Auswirkungen hat beispielsweise die Neufassung des § 44 StGB (Fahrverbot), da nach der Neuregelung nun auch ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot bei Delikten außerhalb des Verkehrsrechts verhängt werden darf. Dies bedeutet, dass nun auch die Verhängung eines Fahrverbots erfolgen kann, „wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde“ (Zitat Gesetzeswortlaut).